Reiserücktrittsversicherung + Urlaubsgarantie
(Reiseabbruch-Versicherung)
- Wie schnell kann eine Reise nicht angetreten werden, weil kurz vor Reisebeginn eine unerwartet schwere Erkrankung oder ein schwerer Unfall bei Ihnen oder nahen Angehörigen eintritt. Oder Sie müssen die Reise deswegen verspätet antreten.
- Wir ersetzen ohne Selbstbehalt
– die Rücktrittskosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt
– die Mehrkosten einer verspäteten Hinreise - Kostenersatz bei Reiseunterbrechung und bei Reiseabbruch
- Sagt eine mitreisende Person ab, übernehmen wir die Kosten für eine Teilstornierung wie z. B. den Einzelzimmerzuschlag,
Komplettschutz
- RRV + UG siehe oben
- Reise-Krankenversicherung: medizinisch sinnvoller und vertretbare Rücktransporte (auch Rettungsflüge), die ambulante Behandlung beim Arzt und Zahnarzt und stationäre Behandlungen im Krankenhaus
- Notfall-Versicherung mit 24-Stunden-Notruf: Mehrsprachige Beratung im In- und Ausland, Hilfe bei Verlust von von Zahlungsmitteln und Dokumenten
- Reisegepäck-Versicherung: Entschädigung für Reisegepäck bei Verlust oder Beschädigung in Höhe von maximal € 2.000,-.
Reise-Rücktrittsversicherung +
Urlaubsgarantie
- Wenn Sie von einer Reise außerplanmäßig – z. B. wegen unerwarteter schwerer Erkrankung, Unfall, Verlust des Arbeitsplatzes – vor Reisebeginn zurücktreten oder die Reise verspätet antreten müssen, ersetzen wir Ihnen
– die Rücktrittskosten
– die Mehrkosten einer verspäteten Hinreise - Kostenersatz bei Reiseabbruch, bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise
Komplettschutz
für Flug- und Schiffsreisen bis 45 Tage
Reise-Rücktrittsversicherung
- Versicherungssumme bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises
Urlaubsgarantie
- zusätzlicher Kostenersatz bei Reiseabbruch, bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise
Reise-Krankenversicherung
Bei Krankheit oder Unfall im Ausland erstatten wir Ihnen die Kosten für:
- ambulante Behandlung beim Arzt, Zahnarzt und die Medikamente
- stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen
- medizinisch sinnvolle Rücktransporte (auch Rettungsflüge)
Notfall-Versicherung
- Notruf-Service, weltweit – rund um die Uhr
Reisegepäck-Versicherung
- Versicherungssumme: 2.000,– EUR je versicherte Person 4.000,– EUR je Familie
für Busreisen bis 45 Tage
Reise-Rücktrittsversicherung / Urlaubsgarantie
Reise-Krankenversicherung / Notfall-Versicherung
Reisegepäck-Versicherung
- Leistungsbeschreibung zu
den einzelnen Versicherungen
siehe Komplettschutz
für Flug- und Schiffsreisen
Jahresversicherung weltweit
für Reisen bis 56 Tage (OHNE Selbstbehalt)
Beliebig oft im Jahr verreisen
- Weltweit gültig
- Ohne Selbstbeteiligung in der Reise-Rücktritt und Urlaubsgarantie (Reiseabbruch)
- Für alle Reisearten ( Flug, Schiff, Bus, Bahn)
- Wenn Sie als Paar oder Familie** verreisen, können Sie den besonders günstigen Familientarif abschließen
- Versicherungssumme bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises
- zusätzlicher Kostenersatz bei Reiseabbruch, bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise
Die Versicherung können Sie bequem hier abschließen:
Bitte beachten Sie, dass sich die Versicherung automatisch verlängert, wenn diese nicht aktiv von Ihnen 3 Monate vor Auslaufen gekündigt wird.
Bitte beachten Sie, dass sich die Versicherung automatisch verlängert, wenn diese nicht aktiv von Ihnen 3 Monate vor Auslaufen gekündigt wird.
Hinweise:
- Als Beginn des Versicherungsschutzes gilt in der Reise-Rücktrittsversicherung der Abschluss der Versicherung; in der Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) der Reiseantritt.
- Als Ende des Versicherungsschutzes gilt in der Reise-Rücktrittsversicherung das Betreten des gebuchten und versicherten Objektes oder der Eintritt des Versicherungsfalles der Reisestornierung; in der Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) der im Versicherungsschein genannte Zeitpunkt, spätestens nach Beendigung der Reise und in der Jahresversicherung spätestens nach 56 Tagen.
- Die Reise-Rücktrittsversicherung muss bis 30 Tage vor Reisebeginn oder spätestens bis zum Werktag nach der Reisebuchung abgeschlossen werden; Die Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
- Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Die Familienprämie ergibt sich aus der Altersstufe des älteren Erwachsenen.
- Eine Paar-Versicherung gilt für 2 Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis erforderlich.
- In der Jahresversicherung beträgt die Versicherungssumme für allein reisende Familienmitglieder 50 % der vereinbarten
Risikopersonen:
- Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben sowie deren Angehörige. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.
- Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Ehepartners bzw. Lebensgefährten. Dazu zählen Ehepartner bzw. Lebensgefährten; Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder; Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern; Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder, Schwäger, Schwägerinnen; angeheiratete Großeltern, angeheiratete Enkel, Tanten, Onkel, Cousins, Cousinen, Neffen, Nichten; sowie Personen, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
- Diejenigen Personen, die Ihre nicht mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen.
- Begleitpersonen bei Gruppenreisen, wenn separat vereinbart.
Abschlussfrist: Bitte schließen Sie Ihre Reiseversicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ab.
Hinweis: Die Prämien gelten zum Zeitpunkt des Katalogdrucks und können sich zum Zeitpunkt der Reisebuchung geändert haben.
Familiendefinition:
* Bei Einmalversicherung: Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind (maximal 7 Kinder) bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.
** Bei Jahresversicherung: Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Versicherungsfähig sind Familien mit Wohnsitz in Deutschland. Für alleinnreisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme. Gilt auch für 2 Erwachsene ohne Kind.
Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie im Reisebüro. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de/avb abrufen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die VB-RKS 2021 (T-D) der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren: Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden: Zuständig für alle Versicherungszweige: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Warum ist eine Kreditkarten-Reiseversicherung nicht ausreichend?
„Meine Urlaubsreise ist über meine Kreditkarte abgesichert“ – aber stimmt das wirklich?
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Reise genau mit den Versicherungsbedingungen Ihrer Kreditkarte auseinanderzusetzen. Oft lauern im Kleingedruckten böse Überraschungen. Überprüfen Sie, welche Versicherungen Ihre Kreditkarte enthält, und ergänzen Sie Ihren Reiseschutz, sodass Sie im Falle des Falles nicht auf hohen Kosten sitzenbleiben.
Wir haben die häufigsten Probleme mit Kreditkartenversicherungen für Sie zusammengestellt:
Die 7 größten Risiken bei Kreditkartenversicherungen
1. Versicherungsschutz nur für den Inhaber
Bei vielen Kreditkartenversicherungen ist nur der Karteninhaber selbst versichert. Verreisen Sie mit Ihrem Partner oder der gesamten Familie, sind diese im Schadenfall nicht geschützt. Dies gilt sowohl für Arztkosten im Ausland als auch für einen eventuell notwendigen Reiserücktritt im Krankheitsfall. Können Sie aus einem wichtigen Grund Ihre Reise nicht antreten, sind bei einer solchen Kreditkartenversicherung häufig Ihre mitreisenden Familienmitglieder nicht versichert. Das bedeutet, auch wenn Sie die Reise zusammen gebucht haben, würden Ihr Partner oder Ihre Familie auf hohen Stornokosten sitzenbleiben. Bei den Rücktrittsversicherungen für Paare oder Familien der HanseMerkur ist ein größerer Risikopersonenkreis abgesichert. Das bedeutet, dass im Falle des Falles alle Mitreisenden die Kosten, die bei einer Reiseabsage entstehen, zurückerhalten.
2. Schutz gilt nur bei Zahlungen mit der Kreditkarte
Häufig gelten Versicherungsleistungen der Kreditkarte nur, wenn Sie die komplette Reise auch im Vorhinein mit dieser Kreditkarte zahlen. Bezahlen Sie die Reise erst am Urlaubsort oder via Lastschrift, Überweisung oder PayPal, bleiben Sie im Schadenfall auf Ihren Kosten sitzen, da die Versicherungsleistungen nicht gelten. Achtung! Dies gilt für den gesamten Reisepreis. Das heißt, wenn Sie eine Anzahlung per Überweisung tätigen, gilt die Kreditkartenversicherung ebenso wenig, wie wenn Sie das Hotel per Kreditkarte zahlen, aber die Flüge per Überweisung.
3. Die Reise muss angemeldet werden
In vielen Fällen gilt der Reiseschutz der Kreditkarte nur, wenn Sie den zuständigen Versicherer vor der Reise über Reiseziel und -dauer informieren. Gerade bei spontanen Reisen wie Städte- oder Wochenendtrips kann man das schnell vergessen.
4. Kein umfangreicher Reiseschutz
Ein umfangreicher Reiseschutz besteht aus einer Reisekrankenversicherung inklusive medizinisch sinnvollem Rücktransport, Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung). Ebenfalls ist der Abschluss einer Reise-Gepäckversicherung zu empfehlen. Viele Kreditkartenversicherungen enthalten nur eine dieser Versicherungskomponenten.
Außerdem beinhalten die in Kreditkarten enthaltenen Versicherungen oft nur Basis-Leistungen. So ist häufig lediglich ein medizinisch notwendiger Rücktransport und kein medizinisch sinnvoller Rücktransport versichert. Bei einem medizinisch sinnvollen Rücktransport werden Sie im Notfall auch ins Heimatland zurück transportiert, wenn Sie Ihre Genesung lieber bei Ihrer Familie in der Heimat fortführen möchten. Bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport werden Sie nur zurück transportiert, wenn eine Behandlung im Reiseland schlichtweg nicht möglich ist. Bei den Reiseversicherungen der HanseMerkur ist grundsätzlich immer der medizinisch sinnvolle Rücktransport versichert.
5. Einschränkungen bei maximalem Reisepreis, Reisedauer, Reiseziel oder Reiseart
Achten Sie bei Ihrer Kreditkartenversicherung auch auf das Kleingedruckte! Versichert sind Reisen oft nur bis zu einem bestimmten Reisepreis (z. B. 2.500 €). Das bedeutet, bei teureren Reisen besteht für Sie keinerlei Absicherung.
Ebenso versichern Kreditkarten in der Regel nur Kurzreisen. Die HanseMerkur bietet Ihnen auch umfangreiche Versicherungen für längere Auslandsaufenthalte.
Überprüfen Sie auch, welche Reiseländer über Ihre Kreditkarte versichert sind. Medizinische Behandlungen in den USA und Kanada sind besonders kostenintensiv. Aus diesem Grund besteht bei Reisen in diese beiden Länder bei vielen Versicherungen kein Schutz.
Ebenfalls versichern Kreditkarten in der Regel nicht alle Reisearten. Dies betrifft insbesondere Kreuzfahrten und Seereisen. Da Behandlungen beim Schiffsarzt und eventuell notwendige Evakuierungen vom Schiff schnell teuer werden können, empfehlen wir unbedingt zu überprüfen, ob Sie auch auf diesen Reisen von Ihrer Kreditkartenversicherung geschützt werden.
6. Hoher Selbstbehalt
Viele Kreditkartenversicherungen werben mit besonders günstigen Preisen – der Haken dabei sind häufig hohe Selbstbehalte. Bei den Versicherungen der HanseMerkur profitieren Sie von Top-Preisen und vielen Tarifen ohne Selbstbeteiligung.
7. Kein 24-Stunden Notruf-Service
Wenn im Ausland etwas passiert, sind umfangreiche Assistance-Leistungen wie beispielsweise ein 24-Stunden Notfall-Service extrem wichtig. Unsere Experten helfen Ihnen im Schadenfall rund um die Uhr und beraten Sie außerdem zu lokalen Ärzten oder Behandlungsmöglichkeiten. Kreditkarten verfügen oft nur über eine Sperr-Hotline, die im Falle eines Kartenverlusts rund um die Uhr zu erreichen ist, aber keine Hilfe bei einem medizinischen Notfall bietet.