Reiserücktrittsversicherung + Urlaubsgarantie

(Reiseabbruch-Versicherung)

  • Wie schnell kann eine Reise nicht angetreten werden, weil kurz vor Reisebeginn eine unerwartet schwere Erkrankung oder ein schwerer Unfall bei Ihnen oder nahen Angehörigen eintritt. Oder Sie müssen die Reise deswegen verspätet antreten.
  • Wir ersetzen ohne Selbstbehalt
    – die Rücktrittskosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt
    – die Mehrkosten einer verspäteten Hinreise
  • Kostenersatz bei Reiseunterbrechung und bei Reiseabbruch
  • Sagt eine mitreisende Person ab, übernehmen wir die Kosten für eine Teilstornierung wie z. B. den Einzelzimmerzuschlag,

Komplettschutz

  • RRV + UG siehe oben
  • Reise-Krankenversicherung: medizinisch sinnvoller und vertretbare Rücktransporte (auch Rettungsflüge), die ambulante Behandlung beim Arzt und Zahnarzt und stationäre Behandlungen im Krankenhaus
  • Notfall-Versicherung mit 24-Stunden-Notruf: Mehrsprachige Beratung  im In- und Ausland, Hilfe bei Verlust von von Zahlungsmitteln und Dokumenten
  • Reisegepäck-Versicherung: Entschädigung für Reisegepäck bei Verlust oder Beschädigung in Höhe von maximal € 2.000,-.

Reise-Rücktrittsversicherung +
Urlaubsgarantie

  • Wenn Sie von einer Reise außerplanmäßig – z. B. wegen unerwarteter schwerer Erkrankung, Unfall, Verlust des Arbeitsplatzes – vor Reisebeginn zurücktreten oder die Reise verspätet antreten müssen, ersetzen wir Ihnen
    – die Rücktrittskosten
    – die Mehrkosten einer verspäteten Hinreise
  • Kostenersatz bei Reiseabbruch, bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise
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Komplettschutz

für Flug- und Schiffsreisen bis 45 Tage

Reise-Rücktrittsversicherung

  • Versicherungssumme bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises

Urlaubsgarantie

  • zusätzlicher Kostenersatz bei Reiseabbruch, bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise

Reise-Krankenversicherung
Bei Krankheit oder Unfall im Ausland erstatten wir Ihnen die Kosten für:

  • ambulante Behandlung beim Arzt, Zahnarzt und die Medikamente
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen
  • medizinisch sinnvolle Rücktransporte (auch Rettungsflüge)

Notfall-Versicherung

  • Notruf-Service, weltweit – rund um die Uhr

Reisegepäck-Versicherung

  • Versicherungssumme: 2.000,– EUR je versicherte Person 4.000,– EUR je Familie

für Busreisen bis 45 Tage

Reise-Rücktrittsversicherung / Urlaubsgarantie
Reise-Krankenversicherung / Notfall-Versicherung
Reisegepäck-Versicherung

  • Leistungsbeschreibung zu
    den einzelnen Versicherungen
    siehe Komplettschutz
    für Flug- und Schiffsreisen
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Jahresversicherung weltweit

für Reisen bis 56 Tage (OHNE Selbstbehalt)


Beliebig oft im Jahr verreisen

  • Weltweit gültig
  • Ohne Selbstbeteiligung in der Reise-Rücktritt und Urlaubsgarantie (Reiseabbruch)
  • Für alle Reisearten ( Flug, Schiff, Bus, Bahn)
  • Wenn Sie als Paar oder Familie** verreisen, können Sie den besonders günstigen Familientarif abschließen 
  • Versicherungssumme bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises 
  • zusätzlicher Kostenersatz bei Reiseabbruch, bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise


Die Versicherung können Sie bequem hier abschließen:

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Bitte beachten Sie, dass sich die Versicherung automatisch verlängert, wenn diese nicht aktiv von Ihnen 3 Monate vor Auslaufen gekündigt wird.

Preisübersicht / Reise-Rücktritt mit Reiseabbruch

(für die Absicherung beliebig vieler Reisen im Jahr)

  • Preisübersicht / Jahresschutz Gold

  • Preisübersicht / Jahresschutz Platin

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Hinweise Die vollständigen Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Versicherungsfähigkeit

  • Versicherungsfähig sind Einzelpersonen und Familien mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.

Versicherungsdauer

  • Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Prämie und in der Reise-Rücktrittsversicherung mit der Reisebuchung; in der Reiseabbruch-Versicherung mit dem Betreten des gebuchten und versicherten Verkehrsmittels oder Objektes; in der ReiseKrankenversicherung mit dem Verlassen des Landes mit Wohnsitz (Grenzübertritt); in den übrigen Versicherungen, sobald die Wohnung verlassen wurde (Reiseantritt).
  • Als Ende des Versicherungsschutzes gilt in der ReiseRücktrittsversicherung das Betreten des gebuchten und versicherten Verkehrsmittels oder Objektes oder der Eintritt des Versicherungsfalles bzw. der Reisestornierung; in der ReiseKrankenversicherung die Beendigung der Reise oder die Rückkehr in das Land mit Wohnsitz (Grenzübertritt), spätestens nach 56 Tagen; in den übrigen Versicherungen die Beendigung der Reise, spätestens nach 56 Tagen.

Versicherungsabschluss

  • Für bereits gebuchte Reisen besteht Versicherungsschutz in der Reise-Rücktrittsversicherung nur, wenn die Versicherung bis spätestens 30 Tage (30 Tage oder mehr) vor Reiseantritt abgeschlossen wird, ab 30 Tage (30 bis 0 Tage) vor Reiseantritt muss die Versicherung bis zum 3. Werktag (Mo.-Sa.) nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.
  • Wird die Versicherung erst nach Reiseantritt abgeschlossen, besteht Versicherungsschutz nur für darauf zeitlich folgende Reisen.

Versicherungsvertrag

  • Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von 1 Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils um 1 weiteres Versicherungsjahr, sofern nicht 1 Monat vor Prämienfälligkeit gekündigt wird.
  • Maßgebend für die Prämienermittlung bei Versicherungsabschluss ist das tatsächliche Geburtsdatum. Mit Eintritt in die nächste Altersstufe wird die Beitragsstufe des Versicherungsvertrages ab der nächsten Prämienfälligkeit umgestellt.

Familienversicherung

  • Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 26. Geburtstag oder auch 2 Erwachsene ohne Kind (Paarversicherung). Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.
  • Die Familienprämie ergibt sich aus der Altersstufe des älteren Erwachsenen. Die Versicherungssumme (abgesicherter Reisepreis) orientiert sich am Gesamtreisepreis für alle versicherten Familienmitglieder.
  • Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 500% der vereinbarten Familienversicherungssumme.

Geltungsbereich

  • Der Versicherungsschutz gilt in der Reise-Krankenversicherung für Auslands-Reisen in jedes Land außer Deutschland ohne einen Wohnsitz; in den übrigen Versicherungen für alle Reisen weltweit.
  • Eine Reise wird definiert als die vorübergehende Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz mit mindestens einem Umfang von 1 Übernachtung und einer Entfernung von mindestens 50 km Luftlinie vom Reiseziel zum ständigen Wohnsitz.
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Bitte beachten Sie, dass sich die Versicherung automatisch verlängert, wenn diese nicht aktiv von Ihnen 3 Monate vor Auslaufen gekündigt wird.

Risikopersonen:

  • Personen, die neben der versicherten Person einen Versicherungsfall in der Reise-Rücktritt- oder Reiseabbruch-Versicherung auslösen können.
  • Personen, die mit der versicherten Person gemeinsam eine Reise gebucht haben sowie deren Angehörige. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6
    Personen oder bei Familienversicherungen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.
  • Angehörige der versicherten Person und die Angehörigen des Ehepartners bzw. Lebensgefährten. Dazu zählen Ehepartner bzw.
    Lebensgefährten; Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder; Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern;
    Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder, Schwäger, Schwägerinnen; angeheiratete Großeltern, angeheiratete Enkel, Tanten, Onkel, Cousins,
    Cousinen, Neffen, Nichten; sowie Mitbewohner in einer häuslichen Gemeinschaft.
  •  Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

Abschlussfrist: Bitte schließen Sie Ihre Reiseversicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ab.
Hinweis: Die Prämien gelten zum Zeitpunkt des Katalogdrucks und können sich zum Zeitpunkt der Reisebuchung geändert haben.
Familiendefinition:
* Bei Einmalversicherung: Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind (maximal 7 Kinder) bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.
** Bei Jahresversicherung: Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Versicherungsfähig sind Familien mit Wohnsitz in Deutschland. Für alleinnreisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme. Gilt auch für 2 Erwachsene ohne Kind.
Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie im Reisebüro. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de/avb abrufen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die VB-RKS 2021 (T-D) der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren: Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden: Zuständig für alle Versicherungszweige: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de

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Warum ist eine Kreditkarten-Reiseversicherung nicht ausreichend?

„Meine Urlaubsreise ist über meine Kreditkarte abgesichert“ – aber stimmt das wirklich?

Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Reise genau mit den Versicherungsbedingungen Ihrer Kreditkarte auseinanderzusetzen. Oft lauern im Kleingedruckten böse Überraschungen.  Überprüfen Sie, welche Versicherungen Ihre Kreditkarte enthält, und ergänzen Sie Ihren Reiseschutz, sodass Sie im Falle des Falles nicht auf hohen Kosten sitzenbleiben.

Wir haben die häufigsten Probleme mit Kreditkartenversicherungen für Sie zusammengestellt:

Die 7 größten Risiken bei Kredit­kar­ten­ver­si­che­rungen

1. Versicherungsschutz nur für den Inhaber

Bei vielen Kreditkartenversicherungen ist nur der Karteninhaber selbst versichert. Verreisen Sie mit Ihrem Partner oder der gesamten Familie, sind diese im Schadenfall nicht geschützt. Dies gilt sowohl für Arztkosten im Ausland als auch für einen eventuell notwendigen Reiserücktritt im Krankheitsfall. Können Sie aus einem wichtigen Grund Ihre Reise nicht antreten, sind bei einer solchen Kreditkartenversicherung häufig Ihre mitreisenden Familienmitglieder nicht versichert. Das bedeutet, auch wenn Sie die Reise zusammen gebucht haben, würden Ihr Partner oder Ihre Familie auf hohen Stornokosten sitzenbleiben. Bei den Rücktrittsversicherungen für Paare oder Familien der HanseMerkur ist ein größerer Risikopersonenkreis abgesichert. Das bedeutet, dass im Falle des Falles alle Mitreisenden die Kosten, die bei einer Reiseabsage entstehen, zurückerhalten.


2. Schutz gilt nur bei Zahlungen mit der Kreditkarte

Häufig gelten Versicherungsleistungen der Kreditkarte nur, wenn Sie die komplette Reise auch im Vorhinein mit dieser Kreditkarte zahlen. Bezahlen Sie die Reise erst am Urlaubsort oder via Lastschrift, Überweisung oder PayPal, bleiben Sie im Schadenfall auf Ihren Kosten sitzen, da die Versicherungsleistungen nicht gelten. Achtung! Dies gilt für den gesamten Reisepreis. Das heißt, wenn Sie eine Anzahlung per Überweisung tätigen, gilt die Kreditkartenversicherung ebenso wenig, wie wenn Sie das Hotel per Kreditkarte zahlen, aber die Flüge per Überweisung.


3. Die Reise muss angemeldet werden

In vielen Fällen gilt der Reiseschutz der Kreditkarte nur, wenn Sie den zuständigen Versicherer vor der Reise über Reiseziel und -dauer informieren. Gerade bei spontanen Reisen wie Städte- oder Wochenendtrips kann man das schnell vergessen.


4. Kein umfangreicher Reiseschutz

Ein umfangreicher Reiseschutz besteht aus einer Reisekrankenversicherung inklusive medizinisch sinnvollem Rücktransport, Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung). Ebenfalls ist der Abschluss einer Reise-Gepäckversicherung zu empfehlen. Viele Kreditkartenversicherungen enthalten nur eine dieser Versicherungskomponenten.

Außerdem beinhalten die in Kreditkarten enthaltenen Versicherungen oft nur Basis-Leistungen. So ist häufig lediglich ein medizinisch notwendiger Rücktransport und kein medizinisch sinnvoller Rücktransport versichert. Bei einem medizinisch sinnvollen Rücktransport werden Sie im Notfall auch ins Heimatland zurück transportiert, wenn Sie Ihre Genesung lieber bei Ihrer Familie in der Heimat fortführen möchten. Bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport werden Sie nur zurück transportiert, wenn eine Behandlung im Reiseland schlichtweg nicht möglich ist. Bei den Reiseversicherungen der HanseMerkur ist grundsätzlich immer der medizinisch sinnvolle Rücktransport versichert.


5. Einschränkungen bei maximalem Reisepreis, Reisedauer, Reiseziel oder Reiseart

Achten Sie bei Ihrer Kreditkartenversicherung auch auf das Kleingedruckte! Versichert sind Reisen oft nur bis zu einem bestimmten Reisepreis (z. B. 2.500 €). Das bedeutet, bei teureren Reisen besteht für Sie keinerlei Absicherung. 

Ebenso versichern Kreditkarten in der Regel nur Kurzreisen. Die HanseMerkur bietet Ihnen auch umfangreiche Versicherungen für längere Auslandsaufenthalte. 

Überprüfen Sie auch, welche Reiseländer über Ihre Kreditkarte versichert sind. Medizinische Behandlungen in den USA und Kanada sind besonders kostenintensiv. Aus diesem Grund besteht bei Reisen in diese beiden Länder bei vielen Versicherungen kein Schutz.

Ebenfalls versichern Kreditkarten in der Regel nicht alle Reisearten. Dies betrifft insbesondere Kreuzfahrten und Seereisen. Da Behandlungen beim Schiffsarzt und eventuell notwendige Evakuierungen vom Schiff schnell teuer werden können, empfehlen wir unbedingt zu überprüfen, ob Sie auch auf diesen Reisen von Ihrer Kreditkartenversicherung geschützt werden.


6. Hoher Selbstbehalt

Viele Kreditkartenversicherungen werben mit besonders günstigen Preisen – der Haken dabei sind häufig hohe Selbstbehalte. Bei den Versicherungen der HanseMerkur profitieren Sie von Top-Preisen und vielen Tarifen ohne Selbstbeteiligung.


7. Kein 24-Stunden Notruf-Service

Wenn im Ausland etwas passiert, sind umfangreiche Assistance-Leistungen wie beispielsweise ein 24-Stunden Notfall-Service extrem wichtig. Unsere Experten helfen Ihnen im Schadenfall rund um die Uhr und beraten Sie außerdem zu lokalen Ärzten oder Behandlungsmöglichkeiten. Kreditkarten verfügen oft nur über eine Sperr-Hotline, die im Falle eines Kartenverlusts rund um die Uhr zu erreichen ist, aber keine Hilfe bei einem medizinischen Notfall bietet.